Wichtige Anpassungen für die NoVA-Berechnung für das Jahr 2025
Mit den Budgetsanierungsmaßnahmen, die die neue Bundesregierung beschlossen hat, kommen ab April 2025 einige steuerliche Änderungen, die auch für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) von Bedeutung sein können. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
Ab 1. April 2025 entfällt die bisherige Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos. Diese Fahrzeuge unterliegen nun einem eigenen Steuersatz, der in die Kraftfahrzeugsteuer integriert wird. Diese Änderung betrifft alle Kfz ab dem Inkrafttreten und könnte die Berechnung der NoVA für Elektrofahrzeuge beeinflussen.
- Anhebung der Luxustangente und Auswirkungen auf E-Autos
Mit der geplanten Anhebung der Angemessenheitsgrenze für Fahrzeuge (Luxustangente) auf 55.000 € ab 2027 könnte diese Anpassung auch Elektrofahrzeuge betreffen, deren Preise oftmals höher liegen. Für die NoVA-Berechnung wird es entscheidend sein, ob diese Fahrzeuge von den neuen Regelungen profitieren können.
- Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und deren Einfluss auf Fahrzeuge
Obwohl sich die Änderungen zur Grunderwerbsteuer nicht direkt auf die NoVA auswirken, könnten Unternehmen oder Privatpersonen, die sowohl in Immobilien als auch in Fahrzeuge investieren, von den neuen steuerlichen Regelungen profitieren. Insbesondere könnten Steuererleichterungen bei Immobilienkäufen Einfluss auf die Finanzierung von Fahrzeugkäufen nehmen.
- Erhöhte Steuersätze und Gebühren
Die Einführung neuer Steuerarten oder die Erhöhung bestehender Steuersätze, wie z. B. die Anhebung der Tabaksteuer und Wettgebühren, hat keine direkte Auswirkung auf die NoVA, könnte aber den allgemeinen Steuerdruck für Unternehmen und Privatpersonen erhöhen. Diese Änderungen werden vor allem für Personen relevant, die zusätzlich zu Fahrzeugkäufen auch andere steuerpflichtige Ausgaben tätigen.