Steuerliche Änderungen der neuen Bundesregierung
Im Februar stellte die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm für 2025 bis 2029 vor. Einige der geplanten steuerlichen Änderungen könnten auch Auswirkungen auf die Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) haben. Hier sind die relevanten Neuerungen:
- Anpassung der Luxustangente für PKWs
Ab 2027 wird die Angemessenheitsgrenze für die NoVA auf 55.000 € angehoben. Diese Grenze könnte auf 65.000 € steigen, je nach Budgetlage. Das bedeutet, dass künftig teurere Fahrzeuge als „angemessen“ gelten und weniger NoVA anfallen könnte.
- Erhöhung des Gewinnfreibetrags
Der Gewinnfreibetrag wird auf 15 % erhöht, mit einer maximalen Höhe von 55.000 € (bisher 33.000 €). Dies betrifft vor allem Unternehmen, die Fahrzeuge im Betriebsvermögen haben und für die NoVA relevant sein könnte.
- Änderungen bei der Grunderwerbsteuer
Obwohl nicht direkt die NoVA betreffen, könnten Änderungen bei der Grunderwerbsteuer (insbesondere beim ersten Eigentumserwerb) Unternehmen und Privatpersonen beeinflussen, die gleichzeitig in Immobilien und Fahrzeuge investieren.
- Anpassungen bei den Abschreibungen
Die Prüfung neuer Abschreibungsmöglichkeiten könnte sich auf die steuerliche Behandlung von Fahrzeugen auswirken, da Investitionen in Fahrzeuge für Unternehmen in der Regel über Abschreibungen laufen. Dies könnte indirekt auch die NoVA-Berechnung beeinflussen, wenn Fahrzeuge steuerlich anders behandelt werden.